Mit falsch verstandener „Religionsfreiheit“ zur Narrenfreiheit
Olaf Latzel wurde, erwartbar, nicht wegen Volksverhetzung verurteilt. Bereits im Vorfeld des neuen Verfahrens hatte das Gericht eine Einstellung gegen Auflagen vorgeschlagen. Dem schien jetzt auch die Staatsanwaltschaft zugestimmt zu…