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Kirchenaustritte beschränkt ?

Meinungsforschungsinstitute haben ermittelt, dass ca. 25 Prozent aller Mitglieder der beiden großen Amtskirchen ihren sofortigen Kirchenaustritt beabsichtigen. Das Hindernis ist jedoch die persönliche Vorsprache, in Bremen bei den beiden Standesämtern oder den beiden Kirchen. Dafür werden vorab vereinbarte Termine benötigt; und die sind knapp.

Das Standesamt Bremen Mitte schaltet jeden Montag nominell 48 bis 72 Termine frei. Davon sind bereits zum Zeitpunkt der Freischaltung im Netz ca. die Hälfte vergeben. Bei den 30 Termine der evangelischen Kirche ist es ähnlich. Somit haben allenfalls 4000 Menschen in Bremen pro Jahr die Möglichkeit einen Austrittstermin für die evangelische Kirche zu bekommen. Aber es gibt in der Stadt Bremen ca. 155 000 Mitglieder der evangelischen Kirche. Wenn 25 Prozent, also ca. 38 bis 39 000 Menschen den zeitnahen Austritt vornehmen wollen, ist dies einfach nicht möglich.

Es müsste der § 10 des bremischen Kirchensteuergesetzes, der das persönliche Erscheinen zum Kirchenaustritt vorschreibt, geändert werden. Austritt per Einschreiben oder elektronisch, das geht bei jeder Versicherung, jedem Vertrag, jedem Sportverein und auch bei jeder Freikirche oder jedem Moscheeverein.

Kirchenaustritt per Brief oder elektronisch, sonst ist das Recht auf Religionsfreiheit, in diesem Fall des Rechst auf Religionsaustritt nicht gewährleistet.

Hier ist der Link zu den Austrittsmöglichkeiten in Bremen https://religionsfreiinbremen.de/kirchenaustritt/